IHK-Schulungsnachweis

Als Gefahrgutbeauftragter (Gb) darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besitzt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 3 einen Gb bestellt oder die Funktion des Gb selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 GbV zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 GbV.

Die IHK stellt den Schulungsnachweis nach GbV aus, wenn der Teilnehmer die Grundschulung lückenlos
besucht und die Prüfung bestanden hat. Der IHK-Schulungsnachweis nach GbV erhält eine Gültigkeit von
5 Jahren ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden.
Gb-Schulungsnachweise werden um 5 Jahre ab Gültigkeit verlängert, wenn die Verlängerungsprüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf erfolgreich bestanden wurde.
Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Vor diesen 12 Monaten erfolgt die Verlängerung ab Datum der Verlängerungsprüfung.

 

 


 



Aktuelles:

Verpackung gefährlicher Güter

Soll Gefahrgut verschickt werden,
muss es zuvor sicher verpackt werden.


Doch wann ist es wirklich sicher verpackt?
Wie wähle ich die richtige Verpackung aus?
Wofür bin ich eigentlich verantwortlich?
 

In dieser 3-tägigen Schulung
werden durch Referate, Fallbeispiele
und Übungen folgende Komplexe erarbeitet:

* Allgemeine Verpackungsvorschriften
  für alle Klassen und Verkehrsträger
  (Landverkehr, Seeverkehr, Luftverkehr)
* Ausnahmeregelungen
* Anforderungen an die Verpackung und
  Kennzeichnung
* Verpackungsprüfung und Serienkontrolle
* Aktuelle Gefahrgutfragen
* häufige Probleme und Verantwortlichkeiten
  bei der Auswahl der Verpackungen
* entsprechen die Prüfbelastungen den Transport
 

V 2/2024
17. bis 19. Juni 2024 in Bad Kreuznach
1.090 € zzgl. MwSt.


  
Weitere Informationen
Anmeldeformular "Verpackung"

 



  

 



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